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Einzelposting: Euer Lieblings Bier


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Von:   abgemeldet 28.12.2008 17:21
Betreff: Euer Lieblings Bier [Antworten]
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Bis 0,5 Prozent erlaubt Was offenbar die wenigsten wissen: Die Verordnung zur Kennzeichnung von Lebensmitteln erlaubt auch bei alkoholfreiem Bier einen Alkoholgehalt von bis zu 0,5 Prozent. Da ein Gärprozess sich in gewissen Grenzen nicht vollständig unterbinden lässt, dürfen auch Malzbier und sogar Fruchtsäfte bis zu 0,3 Prozent Alkohol enthalten.Bis 0,5 Prozent erlaubt Was offenbar die wenigsten wissen: Die Verordnung zur Kennzeichnung von Lebensmitteln erlaubt auch bei alkoholfreiem Bier einen Alkoholgehalt von bis zu 0,5 Prozent. Da ein Gärprozess sich in gewissen Grenzen nicht vollständig unterbinden lässt, dürfen auch Malzbier und sogar Fruchtsäfte bis zu 0,3 Prozent Alkohol enthalten. Der ADAC hat in seiner jüngsten Ausgabe der Zeitschrift Motorwelt einen Test veröffentlicht, in dem die Alkoholgehalte von alkoholfreiem Bier und zum Vergleich auch von je einer Apfel- und einer Traubensaftmarke ermittelt wurden. Die Säfte enthielten bis zu 0,08 Prozent Alkohol.

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